alle 32 Paragrafen aus dem Besonderen Teil, Strafgesetzbuch
(laut dem IHK Rahmenstoffplan für die Sachkundeprüfung nach §34a GewO)
Gemäß dem IHK Rahmenstoffplan für die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung müssen die Teilnehmer bei 32 vorgegebenen Straftaten aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs die objektiven Tatbestandsmerkmale kennen, verstehen und unterscheiden können.
Hier fällt es dem einen oder anderen nicht ganz so leicht, den Überblick zu bewahren.
Daher haben wir eine übersichtliche Matrix erstellt, die nicht nur die jeweilige Paragrafennummer nennt und die entsprechende Nomenklatur dazu, sondern auch in nicht-juristischen, vereinfachten Worten die wichtigsten Tatbestandsmerkmale, inklusive Deliktart (Verbrechen / Vergehen) und den Deliktcharakter (Antragsdelikt / Offizialdelikt).
Paragraf | Nomenklatur | Tatbestandsmerkmale (vereinfacht) | Subjektiv | Rechtsgut | Deliktart | Deliktcharakter |
Hausfriedensbruch | - rechtswidriges Eindringen - ohne Befugnis verweilen - Nicht-Entfernen nach Aufforderung | Besitz / Eigentum Hausrecht | Absolutes | ||
Beleidigung | - Eine Person mit Wort, Schrift, Bild oder körperlich - in der Ehre oder - Menschenwürde | Ehre | Absolutes | ||
Fahrlässige Körperverletzung | Wer fahrlässig die Körperverletzung | körperliche | Relatives |
mehr - siehe Straftatenmatrix >>
Paragraf | Nomenklatur | Tatbestandsmerkmale (vereinfacht) | Subjektiv | Rechtsgut | Deliktart | Deliktcharakter |
Amtsanmaßung | - unbefugte Ausübung eines Öffentlichen Amtes - Handlungen vornehmen, die nur ein BeAMTer darf | Öffentliche Ordnung | |||
NICHT-Anzeige geplanter Straftaten | Wer von einem Vorhaben oder Ausführung eines Verbrechens erfährt und es UNTERLÄSST, rechtzeitig Anzeige zu erstatten. | Öffentliche Ordnung | |||
Falsche uneidliche Aussage | Als Zeuge oder Sachverständiger - ohne vereidigt worden zu sein - vor - Gericht oder - anderen eidlichen Vernehmung (nicht Staatsanwaltschaft oder Polizei) falsch aussagt. | Öffentliche Ordnung |
mehr - siehe Straftatenmatrix >>